AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Änderungen der Kurszeiten

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Studio während der Sommerferien und während Weihnachten und Neujahr evtl. ein gekürztes Ferienprogramm anbietet. Während der gesetzlichen Feiertage ist das Studio evtl. geschlossen.
Der vereinbarte Betrag ist durchgängig in monatlich gleichbleibenden Beiträgen zu zahlen, auch während der genannten Zeitänderungen der Kurszeiten sind dem Studio vorbehalten.

2. Anmeldung und Bestätigung

Anmeldungen werden mit Buchung eines Kurses oder Workshops wirksam. Der Teilnahmebetrag ist mit Anmeldung fällig und muss vor Kursantritt auf das angegebene Konto entrichtet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, durch online Buchung oder durch Absenden des Anmeldeformulars durch das Internet, unter Anerkennung der AGB, für alle aufgeführten Teilnehmer. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt everybodyoga deren Korrektur sowie die Anfechtung des Kursvertrages vorbehalten. Der Vertrag gilt für die Dauer des Kurses. Bei Workshops mit Lehren aus dem Ausland schicken wir gesonderte Buchungsbedingungen per mail oder Veröffentlichen sie auf der Workshopseite des jeweiligen Kurses.

3. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr für Mitgliedsverträge werden monatlich im voraus per SEPA Lastschrifteinzug gezahlt. Gehen Lastschriften aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben, uneingelöst zurück, trägt der Kursteilnehmer die anfallenden Rücklastschriftgebühren zzgl. 20 € Bearbeitungsgebühr. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Workshops sind im voraus zu bezahlen. everybodyoga behält sich vor, die Teilnahme bei Nichtzahlung zu stornieren. Die bloße Nichtteilnahme am Kursprogramm entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

4. Kündigungen

Kündigungen der Jahres- oder Halbjahresmitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschlußdatum schriftlich möglich. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag um die gleiche Zeit weiter. Die Kündigung muß spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich bei uns eingegangen sein.
Befristete Punktekarten (Zehnerkarten) Angebote sind 6 Monate  nach Abschlussdatum gültig. Jegliche nicht in Anspruch genommenen Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist.

5. Workshop Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung

Der Rücktritt eines Teilnehmers von einem Workshop wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig.

Stornierungskosten fallen an, wenn kein Ersatzteilnehmer gefunden wird! Mit der Anmeldung erkennst Du die Stornierungsbedingungen an.

Bei Absagen ist keine Erstattung möglich. Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nicht erstattet werden.

6. Rücktritt, Unterrichtsausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Workshopvertrag für ungültig erklären, wenn bis mind. 3 Tage vor Workshop-Beginn der Restbetrag für den gebuchten Kurs nicht auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 20.00 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung eines Workshops nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, die Workshops abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Workshop-Beginn ist die betreffende Kursleitung berechtigt, den Vertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält.
Kann der Unterricht wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, wird sich der Unterrichtende bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch besteht dann nicht, wenn ein Einsatz organisatorisch unmöglich ist.
Eine vorübergehende Einschränkung der Benutzung des Studios aufgrund von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder Minderung des Beitrages.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Kurspreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Wetter etc). Das während des Kurses angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Für Gesundheitsschäden die der Kursteilnehmer in den angebotenen Kursen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Der Kursteilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und der/die Lehrer informiert werden.

8. Mitwirkungspflicht

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reise- bzw. Kursleitung in schriftlicher Form vorzulegen.

9. Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung eines Kurses dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung des Kurses verjähren alle Ansprüche aus dem Kursvertrag.

10. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.

11. Allgemeines

Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluß einer Haftpflicht- und Unfallversicherung).

12. Gerichtsstand

Der Kursteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.